Alle von uns angebotenen Anhängerkupplungen sind nach höchster europäischer Prüfnorm nach Richtlinie 94/20/EG geprüft, haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und sind somit nicht eintragungspflichtig.

 

Wenn die serienmässige Anhängelast an Ihrem Fahrzeug erhöht werden soll, so ist der D-Wert der verbauten Anhängerkupplung in Verbindung mit sämtlichen technischen Daten des in Frage stehenden Zugfahrzeuges maßgeblich für mögliche Zuglasterhöhungen.

 

Unter Umständen reicht der D-Wert Ihrer Anhängerkupplung nicht aus; in diesem Fall muss die Anhängerkupplung gegebenenfalls ausgetauscht werden.

 

Seit 2010 können Sie bei uns für diverse Fahrzeugtypen verstärkte Anhängerkupplungen erwerben, die für höhere Anhängelasten unter anderem auch in unserem Auftrag konzipiert wurden.

"Beispiel"
"Beispiel"
"Beispiel"
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Die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger an der zwischengeschalteten Anhängerkupplungskonstruktion wird als D-Wert bezeichnet und in Kilonewton (kN) angegeben. Der Wert ist gemäß dem Typenschild zu entnehmen.

 

Dieser Wert einer gegebenen Anhängerkupplung ist zusammen mit der Masse des Zugfahrzeuges als auch einer möglicherweise in den Zulassungspapieren oder auf dem Typenschild angegebenen Gespann-Gesamtmasse die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast.

 

Der D-Wert wird einmalig auf Basis einer geeigneten Konstruktion bestimmt als auch geprüft und bleibt damit unveränderlich.

 

Mit Einführung des D-Wertes entfällt auf dem Typenschild der Anhängerkupplung die bis dahin übliche Angabe der Anhängelast und der zulässigen Gesamtmasse. Damit wird nur der D-Wert und die zulässige Stützlast angegeben.

 

Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte. Man muss beachten, dass die Gesamtgewichte eines Zuges durchaus begrenzt werden können, und im Hängerbetrieb unter Umständen das Zugfahrzeug nicht mehr voll ausgeladen werden darf.