Auch wenn Ihr Anhänger technisch und konstruktiv für eine Geschwindigkeit von 100 km/h vorbereitet ist, ist der tatsächliche Datenvergleich mit Ihrem Zugfahrzeug zwingend notwendig !
für GEBREMSTE Anhänger:
1,1 x Leergewicht des Zugfahrzeuges
=
maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
für GEBREMSTE Anhänger mit
montierter SCHLINGERKUPPLUNG:
1,2 x Leergewicht des Zugfahrzeuges
=
maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
für UNGEBREMSTE Anhänger:
0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges
=
maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
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